Neue Berichtsvorlagen mit PowerPoint
Mit den grundlegend überarbeiteten Präsentationsvorlagen können Sie Ihren Berichten einen überzeugenden Anstrich verleihen. Der an Präsentationsprogramme angelehnte Editor erlaubt Ihnen Sie auf vertraute Weise, Inhalte aus Finanzplänen wie Diagramme, Tabellen und Makros sowie Bilder und Texte individuell gestalten.
Durch die volle Unterstützung von PowerPoint-Vorlagen können Sie Ihr etabliertes Unternehmensdesign in den erzeugten PowerPoint-Präsentationen ins Bild setzen.

Erste Schritte
Probieren Sie unser neues Benutzererlebnis aus, indem Sie Ihre erste Präsentation erstellen:
- Öffnen Sie PowerPoint und laden Sie eine bestehende oder erstellen Sie eine neue Vorlage (*.potx):
- Wechseln Sie in den Folienmaster und zeichnen Sie Platzhalter, die in Financial Lighthouse mit Inhalten befüllt werden können.
- Fügen Sie bei Bedarf in der Präsentationsansicht Folien für Deckblätter oder Ähnliches hinzu.
- Laden Sie Ihre Vorlage in Financial Lighthouse unter ⚙️ Einstellungen ⇾ 📄 Dokumente ⇾ PowerPoint-Vorlagen hoch.
- Erzeugen Sie unter 🏠 Start ⇾ 📄 Dokumente ⇾ Präsentationsvorlagen einen ➕ neuen Eintrag:
- Wählen Sie unter Formatierung Ihre soeben hochgeladene PowerPoint-Vorlage aus.
- Gestalten Sie den Inhalt Ihres Berichts, indem Sie neue Folien aus den Layouts Ihrer PowerPoint-Vorlage erzeugen. Befüllen Sie die Platzhalter in den Folien nach Ihren Wünschen.
- Tipp: Mit den Bausteinen 📊 Auswertung und { } Makros in Textblöcken können Sie Daten und Grafiken aus Ihren Finanzplänen einbetten.
- Nach 💾 Speicherung Ihrer Präsentationsvorlage können Sie über den Knopf Präsentation erzeugen (PowerPoint-Symbol) eine Präsentation (*.pptx) aus den Daten des gewählten Finanzplans erzeugen.
Zweiter Erbgang
In der Nachfolgeplanung ist nun der zweite Erbgang verfügbar. Dazu existieren die folgenden Auswertungen:
- Nachlass
- Verträge zugunsten Dritter
- Ziviler Erwerb
- Steuerlicher Erwerb
- Pflichteile
- Erbschaftsteuer
Besonders zu berücksichtigen ist beim zweiten Erbgang der Mehrfacherwerb, der in § 27 ErbStG geregelt ist.
Nennenswerte Verbesserungen
- Regulatorik
- In den Einstellungen kann unter dem neuen Punkt Regulatorik ein Disclaimer verfasst und aktiviert werden. Der aktivierte Disclaimer wird dann einmalig jedem Kunden angezeigt und bedarf der aktiven Zustimmung, um in Financial Lighthouse weiterarbeiten zu können.
- In den Wert- und Steuerentwicklungen werden Hinweise gemäß MaComp eingeblendet.
- In den Einstellungen kann konfiguriert werden, ob ein herkömmliche Depot oder ein neu hinzugekommenes Strukturiertes Depot empfohlen werden kann. Im Strukturierten Depot können keine Einzeltitel empfohlen werden, sondern nur Empfehlungen auf Anlageklassen-Ebene getätigt werden.
- Wertpapiere
- Im Export für Word und PowerPoint kann nun bei den Finanzdaten die Kategorie ausgewählt werden.
- Bei vorhandener First-Lizenz werden neue Kundenmappen mit zusätzlichen Einstellungen für die Finanz- und Nachfolgeplanung angelegt.
- Im Vorgang Bausparen wurde die neue Option Bis Sparende ergänzt.
Die Abschreibung im Vorgang Fremdgenutzte Immobilie kann jetzt differenzierter eingestellt werden. Die degressive AfA § 7 EstG des Wachstumschancengesetzes ist nun auch verfügbar.
Fehlerkorrekturen
- Einem Kontakt kann jetzt wieder eine Firma zugeordnet werden.
- Finanzplanung
- Alle unter Liquiditätsübersicht Immobilien aufgeführte Objekte sind nun auch unter Immobilienübersicht Liquidität vorhanden
- Bei der Berechnung der Objektrendite werden die Rücklagen der fremdgenutzten Immobilien nicht mehr doppelt berücksichtigt.
- Im Berufsunfähigkeits-Fall wird die Erwerbsminderungsrente wieder in der Liquiditätsauswertung berücksichtigt, sobald diese im Vorgang Gesetzliche Rentenversicherung angegeben wird.
- In der Erbschaftsteuer wird der Zugewinn des Erblassers jetzt korrekt ermittelt.
- Ist bei der Berufsunfähigkeit die Option Kranken- und Pflegeversichert nicht ausgewählt, so wird kein negatives Ergebnis mehr bei den Entgeltersatzleistungen ausgewiesen.
- Renten wie beispielsweise Pensionskassen werden in der Altersvorsorge auch dann angezeigt, falls sie erst nach dem Auswertezeitraum ausgezahlt werden.
- Die Basisrente wird bei automatischer Berechnung jetzt wieder bei den Einkünften aufgelistet.
- Die Steuern bei gemeinsamer Veranlagung und einer gemeinsamen Immobilien werden jetzt nicht mehr doppelt berechnet.
- Im Ruhestand werden Kranken- und Pflegeversicherung für den Partner jetzt nicht mehr berechnet, falls der Partner kein Einkommen hat.
- Im Vorgang Sonstige Ausgabe werden nun die jährlichen inflationierten Zahlungen berücksichtigt.
- Im Vorgang Spende wird der Zeitraum, bis zu welchem Alter gespendet werden soll, jetzt beim Import aus OptiPlanning korrekt übernommen.
- In der Kundenakte unter Finanzdaten wird jetzt bei allen Vorgängen der aktuelle Wert angezeigt.
- Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten innerhalb des Vorgangs Vermögensverwaltung werden erfasste Einmal-Anzahlungen jetzt berücksichtigt.
- In der Vorschau für den Vorgang Vermögensverwaltende Gesellschaft wird keine Körperschaftsteuer mehr ausgewiesen, falls die Gesellschaft keine Einnahmen erzielt.
- Investitionen in Eigenheim werden jetzt auch in der Liquiditätsauswertung berücksichtigt und nicht nur in der Vorschau.
- Die Beitragsbefreiung in der Direktversicherung wird jetzt in der Liquiditätsauswertung korrekt dargestellt.
- Die Berechnung des Rückkaufwertes bei Lebensversicherungen wurde korrigiert.